Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe, IVHB

Ausgangslage

Das Baurecht ist in der Schweiz kantonal geregelt. Das führt zu teilweise stossenden Situationen. So ist es beispielsweise unbefriedigend, wenn in der Schweiz die Gebäudehöhe 26 mal unterschiedlich definiert wird. Es besteht die berechtigte Forderung nach einer Harmonisierung der Baubegriffe. Auf Bundesebene gibt es Vorstösse nach einem Bundesbauharmonisierungsgesetz (Pa. Iv. Müller, 04.456). 

Eine interkantonale Vereinbarung ist die bessere Lösung: Die IVHB vereinheitlicht die wichtigsten Baubegriffe. Die föderalistische Struktur und die Gemeindeautonomie werden dabei erhalten,  indem die dezentrale Planungshoheit im materiellen Recht gewahrt bleibt und das formelle Planungs- und Baurecht durch die Kantone freiwillig vereinheitlicht werden kann. 
 
Das Konkordat harmonisiert 30 formelle Baubegriffe (Definitionen) wie Höhen, Abstände, Geschossigkeit, damit in allen Kantonen die entsprechenden Begriffe gleich verstanden werden. Diejenigen Kantone, die der IVHB beitreten, verpflichten sich, die Baubegriffe und Messweisen der IVHB in ihr Planungs- und Baurecht zu übernehmen.
 
Folgende Kantone sind dem Konkordat beigetreten: Aargau, Baselland, Bern, Fribourg, Graubünden, Thurgau, Neuchâtel, Schaffhausen und Uri.

Mit der Gründungsversammlung vom 26. November 2010 ist das Konkordat in Kraft getreten.

Für den Vollzug der IVHB ist das Interkantonale Organ Harmonisierung Baubegriffe (IOHB) zuständig. Das IOHB setzt sich aus den Mitgliedern der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK), deren Kantone an der Vereinbarung beteiligt sind, zusammen.

IVHB Beitritte 2011 - 15.12.2011


15.12.2011 11:45:22
Download
IVHB, Beitritt des Kantons Uri - 14.12.2011


15.12.2011 11:21:02
Download
Faktenblatt IVHB
19. November 2010

19.11.2010 16:54:17
Download

Konkordat und Botschaft

Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB)


19.01.2011 13:45:27
Download
Musterbotschaft IVHB


08.09.2010 09:18:30
Download
Begriffe und Messweisen (Anhang I)


21.06.2011 14:16:19
Download
Skizzen (Anhang 2)
Adobe Reader 10 ist empfehlenswert.

31.01.2012 11:48:42
Download
Erläuterungen


03.06.2011 15:32:31
Download
Beschluss IOHB Ausnützungsziffer


24.11.2010 10:36:53
Download
Feststellung IOHB Geschosshöhe


01.07.2011 16:58:04
Download

Weitere Dokumente

Prof. Marti, Inkraftsetzung IVHB - ein Meilenstein in der Baurechtsharmonisierung


24.11.2010 10:47:35
Download
Harmonisierung bei gleichzeitiger Wahrung der Eigenständigkeit_d


28.05.2010 09:38:09
Download
Les cantons poussent à l’harmonisation du droit de la construction

französisch
06.12.2010 16:14:08
Download