Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe, IVHB
Ausgangslage
Das Baurecht ist in der Schweiz kantonal geregelt. Das führt zu teilweise stossenden Situationen. So ist es beispielsweise unbefriedigend, wenn in der Schweiz die Gebäudehöhe 26 mal unterschiedlich definiert wird. Es besteht die berechtigte Forderung nach einer Harmonisierung der Baubegriffe. Auf Bundesebene gibt es Vorstösse nach einem Bundesbauharmonisierungsgesetz (Pa. Iv. Müller, 04.456).
Eine interkantonale Vereinbarung ist die bessere Lösung: Die IVHB vereinheitlicht die wichtigsten Baubegriffe. Die föderalistische Struktur und die Gemeindeautonomie werden dabei erhalten, indem die dezentrale Planungshoheit im materiellen Recht gewahrt bleibt und das formelle Planungs- und Baurecht durch die Kantone freiwillig vereinheitlicht werden kann.
Das Konkordat harmonisiert 30 formelle Baubegriffe (Definitionen) wie Höhen, Abstände, Geschossigkeit, damit in allen Kantonen die entsprechenden Begriffe gleich verstanden werden. Diejenigen Kantone, die der IVHB beitreten, verpflichten sich, die Baubegriffe und Messweisen der IVHB in ihr Planungs- und Baurecht zu übernehmen.
Folgende Kantone sind dem Konkordat beigetreten: Aargau, Baselland, Bern, Fribourg, Graubünden, Thurgau, Neuchâtel, Schaffhausen und Uri.
Mit der Gründungsversammlung vom 26. November 2010 ist das Konkordat in Kraft getreten.
Für den Vollzug der IVHB ist das Interkantonale Organ Harmonisierung Baubegriffe (IOHB) zuständig. Das IOHB setzt sich aus den Mitgliedern der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK), deren Kantone an der Vereinbarung beteiligt sind, zusammen.
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Faktenblatt IVHB
19. November 2010
19.11.2010 16:54:17
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Konkordat und Botschaft
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Skizzen (Anhang 2)
Adobe Reader 10 ist empfehlenswert.
31.01.2012 11:48:42
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Erläuterungen
03.06.2011 15:32:31
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Weitere Dokumente