Neuer Netzbeschluss NEB

Die heutige Linienführung des Nationalstrassennetzes basiert zur Hauptsache auf dem Bundesbeschluss über das Nationalstrassenetz von 1960. Dieser so genannte Netzbeschluss entspricht nicht mehr den heutigen und künftigen Ansprüchen. Deshalb wurde das Nationalstrassennetz umfassend überprüft: 400 Kilometer bestehende Strassen werden neu ins Nationalstrassennetz aufgenommen. Damit wird der Bund Eigner dieser Strassen und wird für den Unterhalt und Betrieb dieser Strecken zuständig sein.

Dokumente

Stellungnahme NEB 11-05-16


01.07.2011 11:50:02
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Fragebogen


01.07.2011 11:50:02
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Stellungnahme NEB
vom 16. September 2010

28.01.2011 07:31:58
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Faktenblatt, Zuständigkeit Nationalstrassen
vom 10. Juni 2010

28.01.2011 17:10:20
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Faktenblatt NEB
vom 10. Septmember 2010

28.01.2011 07:31:59
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Stellungnahme, Anpassungen NEB
vom 22. September 2008

06.04.2010 14:13:06
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