Bundesvollzug von Umweltrecht auf Bundesbaustellen

Die Kantone übernehmen oft mehr oder weniger freiwillig Aufgaben des Bundes, wenn es um die Durchsetzung des Umweltrechts auf Bundesbaustellen geht. Dies, weil die an sich zuständigen Bundesstellen (Bewilligungsbehörde) nicht die Ressourcen und Kompetenzen haben, ihre Aufsichtsaufgaben umfassend wahrzunehmen.

In einer Absichtserklärung vom Dezember 2009 erklärt sich das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK bereit, die Kantone für den Vollzug von Umweltrecht auf Bundesbaustellen einzubeziehen. Auf der anderen Seite hat die BPUK die Bereitschaft der Kantone zur Unterstützung des Bundes in diesem Bereich zugesichert. Weiter stehen den Kantonen Mustervereinbarungen für die konkreten Projekte zur Verfügung.

Dokumente

Absichtserklärung UVEK-BPUK, Bundesvollzug Umweltrecht auf Bundesbaustellen
vom 14. Dezember 2009

07.07.2011 14:50:40
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Mustervereinbarung


07.07.2011 14:50:41
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Modello di convenzione


07.07.2011 14:50:41
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