Schutz und Nutzung der Gewässer

Als indirekten Gegenvorschlag zur Eidg. Volksinitiative des Fischereiverbandes „Lebendiges Wasser (Renaturierungs-Initiative)“ hat das Parlament im Rahmen der parlamentarischen Initiative „Schutz und Nutzung der Gewässer“ eine Änderung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) beschlossen. Die Gesetzesänderung ist am 1. Januar 2011 und die Verordnungsänderung am 1. Juni 2011 in Kraft getreten. Ein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht bei den Gewässerräumen.In der Übergangsbestimmung regelt die Gewässerschutzverordnung (GSchV) direkt und verbindlich für Grundeigentümer die Bemessung der Gewässerräume, solange die Kantone diese nicht festgesetzt haben (dies soll bis Ende 2018 erfolgen).