Der Eintrag von organischen Spurenstoffen in die Gewässer – sog. Mikroverunreinigungen – beeinträchtigt die Entwicklung von Pflanzen und Tieren in Gewässern sowie die Qualität der Trinkwasservorkommen. Die schweizerischen Abwasserreinigungsanlagen, ARA, können trotz hohem Ausbaustandard die Mikroverunreinigungen nicht oder nur teilweise aus dem Abwasser entfernen. Mit einer Änderung der Gewässerschutzverordnung bezweckt der Bund eine schweizweite Reduktion von Mikroverunreinigungen in den Gewässern, indem ARA mit neuen Eliminationstechnologieen aufgerüstet werden.