Brandschutzvorschriften
Im Auftrag des Interkantonalen Organs Technische Handelshemmnisse (IOTH) ist die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) zurzeit daran, die Schweizerischen Brandschutzvorschriften „BSV“ total auf der Basis eines risikobasierten Ansatzes zu revidieren. Während der letzten drei Jahre fand mit den relevanten Akteuren ein Schutzzieldialog statt. Das IOTH hat die Grundsätze der Schutzziele im Herbst 2020 genehmigt und die VKF mit den weitergehenden Revisionsarbeiten beauftragt.
Zu den geltenden Brandschutzvorschriften hier: Vorschriften 2015
Für fachliche Informationen siehe Liste kantonaler Brandschutzbehörden: https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-1176.pdf/content
Teilrevisionen der Brandschutzrichtlinien
- Das IOTH hat am 6. März 2026 ein Feuerwerksverbot in öffentlich zugänglichen Räumen beschlossen und die Brandschutzrichtlinien 2015 teilrevidiert. Die Änderungen treten am 1. April 2026 in Kraft.
Feuerwerksverbot - 20.03.2026 - Das IOTH hat am 18. September 2025 beschlossen, die geltenden Abweichungen der derzeit gültigen Brandschutzvorschriften 2015 für die temporäre Unterbringung von Flüchtlingen bis Ende 2027 zu verlängern.
2025.09.18__Beschluss_IOTH_Verlaengerung.pdf. - Das IOTH hat am 20. September 2018 der Teilrevision der Brandschutzrichtlinien 10-15 und 11-15 zugestimmt.
Beschluss IOTH und Änderungen Brandschutzrichtlinie 10_15 und 11_15
Medienmitteilung
15.02.23
