Revidierte IVöB (IVöB 2019)

In einem gemeinsamen Projekt haben Bund und Kantone ihre Rechtsgrundlagen im Beschaffungsrecht soweit möglich parallel und inhaltlich aufeinander abgestimmt. Am 15. November 2019 hat das Interkantonale Organ für das öffentliche Beschaffungswesen (InöB) die revidierte Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) an einer Sonderplenarversammlung verabschiedet.
Die Sonderplenarversammlung gilt auch als Startschuss für die nachfolgenden Ratifizierungsprozesse in den Kantonen. Die Vereinbarung tritt in Kraft, sobald ihr zwei Kantone beigetreten sind. Erste Beitritte werden ab Ende 2020 erwartet. Bei Fragen steht Ihnen Herr Pascal Bieri (office@bpuk.ch; 031 320 16 92) gerne zur Verfügung.